Seit dem  1. Juli 2018 gibt es eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle für die Stadt Trier und ihre fünf Landkreise Trier-Saarburg, Bitburg-Prüm, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell und Vulkaneifel. Sitz der Adoptionsvermittlungsstelle ist Trier. Das Thema Adoption ist ein spannendes und vor allem wichtiges Thema!  Als Diplom-Pädagogin hatte Katrin schon einige Berührungspunkte mit diesem Thema. Aber auch in unserem Bekanntenkreis gibt es einige Eltern, die Kinder adoptiert haben oder dies vorhaben. Intensive Beratung und Begleitung sind hierbei das A und O! Gerade weil es oft eine langwierige und nicht ganz einfache Angelegenheit ist.

Grund genug also für uns, den direkten Austausch mit der Adoptionsstelle Trier aufzunehmen und mit Herrn Oberbürgermeister Wolfram Leibe grundlegende Fragen zu erörtern.

 

Was ist der Unterschied zwischen einem Adoptiv- und einem Pflegekind?

Ein Pflegekindverhältnis begründet sich nach § 33 SGB VIII. Pflegekinder und –familien haben Anspruch auf Pflegegeld und verschiedene Beihilfen. Die Rechtssituation eines Pflegekindes ist oftmals nicht sicher, da die Eltern noch Inhaber der elterlichen Sorge sind, obwohl das Kind in einer anderen Familie lebt.

Eine Adoption eines Kindes erfolgt nach §§ 1741 ff BGB. Ein adoptiertes Kind erhält die rechtliche Stellung wie ein leibliches Kind der Annehmenden, sämtliche Verwandtschaftsbeziehungen sowie Unterhalts- und Erbansprüche gegenüber seiner Herkunftsfamilie erlöschen mit Ausspruch der Adoption.

 

Welche Formen und Verfahren der Adoption gibt es?

Inkognito Adoption:

Die leibliche Eltern und die Adoptiveltern kennen sich nicht.

Offene Adoption:

Bei der offenen Adoptionen kommt es manchmal bereits vor, oft aber erst nach der Geburt des Kindes zu einem Gesprächskontakt zwischen den abgebenden und den aufnehmenden Eltern. Je nachdem wie dieser erste Kontakt verläuft, ergeben sich daraus manchmal dauerhafte Treffen zwischen den verschiedenen Eltern und dem Kind. Für die leiblichen Eltern ist der Kontakt zum Kind eine Möglichkeit, sich von der weiteren Entwicklung des Kindes ein eigenes Bild zu machen. Für die Adoptiveltern ist der persönliche Kontakt zu den leiblichen Eltern eine Möglichkeit, ein realistisches Bild von der Persönlichkeit der abgebenden Eltern zu erhalten und dieses Bild dem Kind weiterzuvermitteln, wenn die Kontakte zwischen den Eltern nicht so lange anhalten, bis sich das Kind eine eigene Meinung über seine Herkunftseltern bilden kann.

Halboffene Adoption:

Bei der sogenannten halboffenen Adoption kann der Kontakt zwischen leiblichen Eltern und Kind mittels Briefen und Fotos über das Jugendamt oder die vermittelnde Agentur aufrechterhalten werden.

Stiefkindadoption:

Bei der Stiefkindadoption ist der Annehmende mit einem Elternteil des Angenommenen verheiratet oder verpartnert. Das Besondere an der Stiefkindadoption ist, dass – anders als bei anderen Adoptionen – das rechtliche Abstammungsverhältnis zu dem mit dem Annehmenden verheirateten oder verpartnerten Elternteil aufrechterhalten und nur das Abstammungsverhältnis zum anderen leiblichen Elternteil beendet wird. Dadurch wird das Kind ein gemeinsames Kind der Eheleute oder Lebenspartner.

 

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um ein Kind adoptieren zu können?

Das Mindestalter für eine Adoption liegt bei 25 Jahren (§ 1743 BGB). Nimmt ein Ehepaar ein Kind an, muss der jüngere Ehegatte mindestens 21 Jahre alt sein. Es können gleichgeschlechtliche Ehepaare, Alleinstehende, heterogene Ehepaare adoptieren.

Die Bewerber dürfen keine Vorstrafen haben wie etwa Körperverletzung, Missbrauch/Misshandlung. Das Höchstalter ergibt sich aus dem natürlichen Altersabstand zwischen Annehmenden und Adoptivkind. Ebenso dürfen keine lebensverkürzenden Erkrankungen bei Bewerbern diagnostiziert sein.

 

Wie ist der Ablauf? Wo gehen Interessierte zuerst hin?

Abgebende und Aufnehmende wenden sich zur Erstberatung am besten an eine Adoptionsvermittlungsstelle. Abgebende haben die Möglichkeit, sich bei den Adoptionsvermittlungsstellen, bei Beratungsstellen wie pro Familia, Donum Vitae oder dem Sozialdienst katholischer Frauen beraten zu lassen. Beratungen können auch anonym erfolgen.

 

Wie lange dauert es im Durchschnitt, bis ein Kind in die Familie aufgenommen werden kann?

Es gibt viel mehr Bewerber als zu vermittelnde Kinder. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Vermittlung eines Kindes. Auslandvermittlungsstellen geben einen Zeitrahmen von drei bis zehn Jahren an.

 

Was kostet eine Adoption?

Notarkosten, Kosten für ärztliches Attest, Kosten für erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, evtl. Kosten für Homestudy/Eignungsbericht bei Auslandsadoption (1200,- €), evtl. Flugkosten und Hotelkosten bei Auslandsadoption.

 

Was ist, wenn das Kind die leiblichen Eltern kennenlernen möchte?

Im Rahmen einer halboffenen oder offenen Adoption haben die leiblichen Eltern die Möglichkeit, über die Vermittlungsstelle über die Entwicklung des Kindes informiert zu werden. Ob ein persönliches Kennenlernen der Beteiligten stattfindet, richtet sich nach dem Wohl des Kindes. D. h. sollte ein Kind damit überfordert sein oder Treffen ablehnen, können diese von den leiblichen Eltern nicht eingefordert werden. Es ist aber immer im Interesse des Kindes, seine „Wurzeln“ kennenzulernen, damit seine biologische Herkunft kein Geheimnis ist.

Für adoptierte Kinder ist es oft wichtig zu erfahren, warum ein Zusammenleben mit der Ursprungsfamilie nicht möglich war. Die Betreuung bei der Wurzelsuche und bei der Anbahnung möglicher Kontakte erfolgt behutsam durch die MitarbeiterInnen der Adoptionsvermittlungsstelle.

 

Kann eine Adoption rückgängig gemacht werden?

Frühestens acht Wochen nach der Geburt des Kindes kann die Mutter vor einem Notar das Kind zur Adoption freigeben. Die Freigabe ist jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Sobald diese Freigabe beim Familiengericht eingegangen ist, kann diese Entscheidung nicht mehr rückgängig gemacht werden. Das Sorgerecht und die Umgangsrechte mit dem Kind ruhen. Die Adoption wird vom Familiengericht nach einer angemessenen Adoptionspflegezeit (ca. ein Jahr) ausgesprochen und ist damit endgültig.

 

Wie verläuft eine Auslandsadoption?

Die Beratung der Bewerber erfolgt zuerst in der Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes (GAV). Während des Erstgespräches wird mit den Bewerbern eruiert, für welches Land sie sich interessieren, welches ihnen evtl. durch eigene Erfahrungen nahesteht. Mit Bewerbern, die schon konkrete Vorstellungen haben, werden diese besprochen.

Wichtig bei allen Beratungen zur Auslandsadoption ist, dass den Bewerbern verdeutlicht wird, warum sie sich ausschließlich an anerkannte Auslandsvermittlungsstellen freier Träger in der Bundesrepublik Deutschland wenden sollen. Bei Internetrecherchen stoßen Bewerber auf private „Vermittlungsagentur“, die das Haager Kinderschutzübereinkommen zum internationalen Kinderschutz nicht achten. Bei der Vermittlung eines Kindes über eine solche Agentur besteht die Gefahr, sich unwissentlich am – in Deutschland strafbaren – Kinderhandel zu beteiligen.

Bewerber, die eine Auslandsadoption anstreben, durchlaufen ebenso die Eignungsprüfung durch die Adoptionsvermittlungsstelle und können sich dann an eine anerkannte Auslandsvermittlungsstelle wenden. Gerne unterstützen die Mitarbeiter der GAV hierbei und bahnen die ersten Kontakte oder Gesprächstermine an.

 

Vielen Dank für das Gespräch!

Nähere Infos

Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle (GAV) Trier
Margaretengässchen 5 (Hintereingang Gebäude Sparkasse)
54290 Trier
Leiterin Frau Ingeborg Schöndorf
Telefon: 0651 – 718 1560

Email: gav@trier.de

Homepage: www.trier.de

Ansprechpartner:

Frau Ingeborg Schöndorf, Zi. 9 Tel.: 0651 718-1560

Herr Udo Moske, Zi. 8 Tel.: 0651 718-1561

Frau Simone Reichert, Zi. 7 Tel.: 0651 718- 1